Antwort auf Frage: Wer nutzt die Fachliste-Prüfingenieure?
Die Fachliste gibt den Dienststellen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) im Rahmen der Vergabe von Prüfleistungen eine Übersicht der Prüfingenieure bzw. staatlich anerkannten Sachverständigen für einzelne Leistungsbereiche (Massivbau, Metallbau, Holzbau und Erd- und Grundbau). Mit dieser Fachliste, die bei Vergabeverfahren unterhalb des EU-Schwellenwertes im Geschäftsbereich der WSV anzuwenden ist, ist eine Marktübersicht gegeben.
Antwort auf Frage: Wofür werden die Daten verwendet?
Für den Geschäftsbereich der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) wurde für eine effizientere Beauftragung von Prüfungen für Verkehrswasserbauten an Bundeswasserstraßen eine Fachliste Prüfingenieure und staatlich anerkannte Sachverständige geschaffen. Durch Änderung von Verwaltungsvorschriften im Geschäftsbereich der WSV haben sich für den Bereich der Entwurfsprüfung zusätzliche Möglichkeiten für das Einschalten von Prüfingenieuren ergeben. Entwurfsteile, die für die WSV durch Dritte erstellt werden, können von Prüfingenieuren ggf. in Verbindung mit staatlich anerkannten Sachverständigen aus dem Bereich des Erd- und Grundbaus geprüft werden. Weiterhin ist durch die "Fachliste Prüfingenieure" die Schaffung einer möglichst einheitlichen Qualität der Prüfungen durch verschiedene Maßnahmen wie Informationsveranstaltungen, verstärkte Teilnahme der Prüfingenieure und Sachverständigen an BAW Kolloquien sowie jährliche Austauschgespräche zwischen Prüfingenieuren und Sachverständigen und dem BMDV gegeben.
Antwort auf Frage: Wie kann man sich in die Fachliste aufnehmen lassen?
Für die Aufnahme in die Fachliste können sich Prüfingenieure der Fachrichtungen:
- Massivbau
- Metallbau
- Holzbau
bzw. staatlich anerkannte Sachverständige der Fachrichtung Erd- und Grundbau bewerben.
Zur Aufnahme in die Fachliste ist vom Prüfingenieur ein Registrierungsformular auszufüllen.
Antwort auf Frage: Wie kann ich als Prüfingenieur/staatlich anerkannter Sachverständiger meine Daten eingeben und ändern?
Loggen Sie sich mit ihrer E-Mail und ihrem Passwort ein.
Sobald sie authentifiziert sind, erscheint im Hauptmenü der Punkt "Meine Daten". Dieser gibt Ihnen eine Übersicht über Ihre Grunddaten und Referenzen.
- Klicken Sie auf den "Editieren"-Button, um Ihre Grunddaten zu ändern.
- Klicken Sie auf "Referenz hinzufügen", um eine neue Referenz aufzunehmen.
Jede Änderung Ihrer Userdaten und Referenzen wird überprüft, bevor sie öffentlich erscheint.
Sie werden bei einer Freigabe, einer Aufforderung zu Ergänzungen oder zur Korrektur über eine E-Mail informiert.
Antwort auf Frage: Wer pflegt die Daten in der Fachliste?
Die Grunddaten und eigenen Referenzen werden durch den jeweiligen Prüfingenieur/staatlich anerkannten Sachverständigen selbst in das System eingetragen.
Die aktualisierten Referenzen werden vom BMDV plausibilisiert und jeweils Ende Januar, Ende April, Ende Juli und Ende Oktober in die Fachliste aufgenommen.
Das bedeutet, dass neu angelegte Referenzen also nicht sofort, sondern erst nach Freigabe durch die Arbeitsgruppe für die Nutzer recherchierbar und sichtbar sind.
Antwort auf Frage: Warum können sich planende Ingenieure nicht ebenfalls eintragen?
Bei den Prüfungen handelt es sich um Prüfungen im bauaufsichtlichen Kontext. Private Dritte, die zur bauaufsichtlichen Prüfung zugelassen sind, sind nach Nomenklatur der Musterbauordnung (MBO) sowie der entsprechenden Bauordnungen der Länder immer Prüfingenieure, die als beliehene Unternehmer bauaufsichtlich tätig werden. Für den Bereich des Erd- und Grundbaus gibt es diese Prüfingenieure nicht, daher wird hier auf den privaten Prüfsachverständigen zurückgegriffen.
Antwort auf Frage: Aus welchen Gründen kommt eine Nicht-Freischaltung einer Eintragung in Frage?
Die Daten werden durch die Arbeitsgruppe "Fachliste Prüfingenieure" vor Freischaltung plausibilisiert, d.h. auf offensichtliche Unstimmigkeiten hin überprüft.
Stimmt z.B. die Referenz nicht mit dem angegebenen Prüfbereich überein oder passt z.B. die Auftragssumme nicht zu der angegebenen Referenz, wird diese abgelehnt.
Der Prüfingenieur bzw. staatlich anerkannte Sachverständige erhält hierzu eine entsprechende Information und kann die Daten korrigieren.
Antwort auf Frage: Ist ein Einspruch gegen die Nicht-Freischaltung einer Eintragung möglich?
Die Ablehnung von Referenzdaten erfolgt mit einer Begründung. Sind Sie mit dieser Begründung nicht einverstanden, können sie selbstverständlich mit der Geschäftstelle der "Fachliste Prüfingenieure" Kontakt aufnehmen.
Antwort auf Frage: Wird der Datenschutz eingehalten?
Die Daten werden durch die Prüfingenieure und staatlich anerkannten Sachverständigen selbstständig eingestellt und gepflegt. Damit können diese selbst bestimmen, welche Informationen über sie gelesen werden können. Mit der Eingabe in die Fachliste erteilen die Prüfingenieure und staatlich anerkannten Sachverständigen die Einwilligung zur Veröffentlichung der Daten.
Antwort auf Frage: Wieso sind die vom Prüfingenieur und staatlich anerkannten Sachverständigen eingegebenen Daten nicht sofort in der Datenbank sichtbar?
Die Daten werden, bevor sie sichtbar sind, zunächst plausibilisiert. Dieses geschieht nicht ständig, sondern zu festlegten Zeiten: Ende Januar, Ende April, Ende Juli und Ende Oktober.
Antwort auf Frage: Was geschieht mit abgelaufenen Referenzen?
Die abgelaufenen Referenzen werden automatisch gelöscht. Referenzen dürfen nicht älter als 10 Jahre sein. Bezugsdatum ist das Freigabedatum durch die Geschäftsstelle.
Antwort auf Frage: Welche Referenzinformationen sind im Internet sichtbar?
- Name des Prüfingenieurs bzw. staatlich anerkannten Sachverständigen
- Name und Anschrift des Büros
- Fachrichtung
- Ablauf der Zulassung für die Fachrichtung
- Bauwerkstyp
- Kurzbeschreibung des Bauwerks
Antwort auf Frage: Welche Referenzinformationen sind nur für WSV-Beschäftigte zusätzlich sichtbar?
Zusätzlich zu den Informationen, die die öffentlich sichtbar sind, können folgende Informationen gelesen werden:
- Beschreibung des Bauwerks (lang)
- Bauwerksklasse
- Beschreibung der Prüfung/Planung
- Prüfungs/Planungsjahr
- Bauwerkskosten
- Honorarsumme
- Informationen über Arbeits-/Bürogemeinschaften
- Auftraggeberinformationen
Antwort auf Frage: Wie sind Honorar und Baukosten einzutragen?
Bei Honorar und Baukosten sind nur Eingaben einer Kommazahl mit maximal zwei Nachkommastellen erlaubt. Punkte als Tausender-Trennzeichen dürfen nicht eingegeben werden. Bitte beachten Sie bei der Eingabe unbedingt die hinter dem jeweiligen Eingabefeld eingetragene Einheit (Honorar: T.€, Baukosten: Mio.€).
Antwort auf Frage: Wie viele Referenzen können eingegeben werden?
Je Fachrichtung und Bauwerkstyp können bis zu 10 Referenzen angegeben werden.
Antwort auf Frage: Über welchen Zeitraum werden Referenzen aufgeführt?
Die Referenzen werden 10 Jahre nach Freigabe durch die Geschäftsstelle automatisch aus dem System entfernt.
Antwort auf Frage: Was passiert beim Ablauf von Prüfzulassungen?
Nach dem Ablaufdatum der Prüfzulassung für einen Prüfingenieur/staatlich anerkannten Sachverständigen für eine Fachrichtung werden die Referenzen dieser Fachrichtung automatisch deaktiviert. Drei Monate vor Ablauf der Prüfzulassung erhält der Prüfingenieur/staatlich anerkannte Sachverständige automatisch eine Erinnerung, sich um die Verlängerung seiner Prüfzulassung zu kümmern.
Antwort auf Frage: Können auch Planungsleistungen als Referenz angegeben werden?
Planungsleistungen können ebenfalls als Referenz angegeben werden. Sie stellen einen Teil des Erfahrungsschatzes des Prüfingenieurs dar. Diese Leistungen müssen bei der Eingabe ausdrücklich über einen Haken im Feld "Planungsleistungen" gekennzeichnet werden. Die Zahl der möglichen Referenzeinträge erhöht sich dadurch nicht.
Antwort auf Frage: Können auch Prüfingenieure mit EBA-Zulassung aufgenommen werden?
Vom EBA anerkannte Sachverständige der entsprechenden Fachrichtungen können ebenfalls in die Fachliste aufgenommen werden. Ein Link zur Liste der EBA ist auf der Startseite verfügbar.
Antwort auf Frage: Welche Daten des Auftraggebers sind erforderlich?
Die Daten des Auftraggebers sind so zusammenzustellen, dass eine Nachfrage vom Nutzer der Fachliste ohne viel Aufwand erfolgen kann. Die Zustimmung des Auftraggebers zur Weitergabe dieser Daten wird vorausgesetzt. Es sind keine Nachweise hierzu vorzulegen.
Antwort auf Frage: Wie benutze ich das Feld PLZ in der Suche?
Mit Hilfe dieses Feldes kann man nach PLZ oder Teilen von PLZ des Büros des Prüfingenieurs suchen. Durch Eingabe von '98' erhält man alle Datensätze, die zu einem Büro im Postleitzahlgebiet Thüringen gehören und mit 98 beginnen.
Antwort auf Frage: Wie kann ich die Daten sortieren?
Um die Liste alphabetisch nach den Einträgen einer Spalte zu sortieren, klicken Sie bitte auf den Eintrag im Spaltenkopf.
Antwort auf Frage: Wie benutze ich die Freitextsuche?
Mit dieser Suche können Einträge oder Fragmente von Einträgen aus allen Feldern der Datenbank (Grunddaten des Prüfingenieurs/Sachverständigen und der Referenzen) gesucht werden. Mögliche Eingaben bei der Suche nach "Mustermann" wären zum Beispiel auch "Muster" oder "usterm" auch wenn die Treffermenge bei ähnlichen Namen dadurch ggf. größer werden kann. Achtung! Bitte suchen Sie mit diesem Feld nur nach charakteristischen Worten, niemals nach "und" oder ähnlichen Worten.
Antwort auf Frage: Wie kann man gezielt nach Prüfingenieuren/Referenzen suchen?
Um die Suche gezielt einzuschränken, stehen Ihnen vier Eingabefelder zur Verfügung:
- Zulassung/Fachrichtung,
- Bauwerkstyp,
- PLZ,
- Freitext
Antwort auf Frage: Wie kann man weitere Daten zum Prüfingenieur anzeigen?
Diese Funktion steht nur für angemeldete WSV-Nutzende zur Verfügung. Um weitere Daten zu einem Prüfingenieur anzuzeigen, klicken Sie bitte auf den Namen desselben in den Suchergebnissen. Sie erhalten danach die Ansicht Grunddatenblatt.
Wie ist vorzugehen, wenn für eine Region keine Einträge zu finden sind?
Grundsätzlich gibt es keine Verpflichtung, die Fachliste Prüfingenieure anzuwenden, sie erleichtert jedoch das Auswahl- und Vergabeverfahren im Geschäftsbereich der WSV. Falls für bestimmte Regionen keine Sachverständigen oder Prüfingenieure zu finden sind, empfiehlt es sich, geeignete Experten zu bitten, eine Aufnahme in die Fachliste zu beantragen.
Gibt es eine Liste der Prüfingenieure für Schwimmstabilität für die WSV?
Für die Prüfung der Schwimmstabilität können die Regelungen der ZTV-W LB 214, Abschnitt 3.1 angewendet werden. Eine Liste der von der Zentralstelle Schiffsuntersuchungskommission/Schiffseichamt (ZSUK) anerkannten Ingenieure bzw. Gesellschaften findet sich unter folgendem Link:
ELWIS - Prüfung von Stabilitätsnachweisen.