Die Bundesanstalt für Wasserbau ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Fachanwendung Fachliste Prüfingenieure.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Erklärung wurde am 18.08.2026 erstellt.
Die Einschätzung der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV 2.0 sowie der EN 301 549 und WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA, beruht auf einer durchgeführten Selbsteinschätzung der Bundesanstalt für Wasserbau.
Für die Testung der Webanwendung wurden fünf repräsentative Seiten ausgewählt. Zur Prüfung wurden automatisierte Prüfwerkzeuge (axe DevTools und WAVE) eingesetzt und manuelle Tests (Tastaturbedienbarkeit, Farbkontrastprüfungen), auch unter Verwendung des Screenreaders NVDA, durchgeführt. Prüfkriterien, die aufgrund der Art der Anwendung nicht relevant sind, wurden bei der Prüfung ordnungsgemäß als "nicht anwendbar" berücksichtigt.
Aufgrund der Überprüfung ist die Webanwendung mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Richtlinien wurden nicht eingehalten:
Betrifft Wahrnehmbarkeit:
- Prüfkriterium 1.3.1 Info und Beziehungen:
- Das Hauptmenü und der Nutzerlogin sind Listen, die als Menü gekennzeichnet wurden. Dadurch wird die Anzahl der Listenpunkte für Screenreader nicht korrekt angegeben. In den Listenpunkten befinden sich Links, ohne dass ein Linkzweck oder eine versteckte Beschriftung eingetragen ist. Screenreadernutzende erhalten daher keine Information über den Linkzweck. Der Zweck des Links ist das Ausklappen des Menüs.
- Auf der Startseite (entspricht der Seite Suche) befindet sich für nicht eingeloggte Nutzende ein Hinweisfeld mit Informationen zum Login für WSV-Beschäftigte. Die Überschrift "Hinweis für WSV-Beschäftigte" ist nicht als solche gekennzeichnet, sondern nur optisch hervorgehoben.
- Auf der FAQ-Seite wird die Überschriftenebene 2 übersprungen, wodurch die semantische Struktur unlogisch wird. Die Überschriften der Informationsblöcke sind optisch fett hervorgehoben und nicht als Überschriftenebene gekennzeichnet. Die Seitenstruktur ist dadurch für Screenreadernutzende schwerer zu ermitteln und einzelne Fragestellungen nicht über Tastaturkürzel ansteuerbar.
- Auf der Seite zur Anzeige von Datenblättern einzelner Ingenieure fehlt die Überschriftenebene 1.
- Im Registrierungsformular sind die Formularfelder nicht mit den Formularbeschriftungen verknüpft. Screenreadernutzende bekommen dadurch den Zusammenhang des Labels mit dem Feld nicht vermittelt. Außerdem wird die Information nicht vermittelt, wenn es sich um ein Pflichtfeld handelt und bei fehlerhafter Eingabe wird die Fehlermeldung nicht vorgelesen.
- Prüfkriterium 1.3.4 Ausrichtung:
- Die Webanwendung ist nicht auf mobile Ansicht optimiert. Die Tabelle im Suchergebnis läuft beim Verkleinern der Ansicht (unter 1000 Pixel) aus dem Bildschirm und die Spalteninhalte des Datenblattes überlagern sich ab 600 px Breite.
- Prüfkriterium 1.4.1 Benutzung von Farbe nicht als einziges visuelles Mittel:
- Links im Text werden an vielen Stellen nur durch Farbe hervorgehoben.
Betrifft Bedienbarkeit:
- Prüfkriterium 2.1.1 Tastatur:
- Hauptmenü und Nutzerlogin können, aufgrund der Umsetzung als Liste mit Links, nur mit der Enter-Taste bedient werden, nicht mit der Leertaste.
- Auf der Seite mit Datenblättern kann man den Pfeil zum Ein- und Ausklappen des Datenblattes, zur Ansicht von mehr Daten, mit der Tastatur nicht ansteuern.
- In der Suchergebnisliste sind die Tabelleninhalte mit Tastatur (Pfeiltasten) mittels Screenreader nicht ansteuer- und vorlesbar.
- Prüfkriterium 2.4.1 Blöcke überspringen:
- Es stehen zu wenige Sprungmarken zum Überspringen der Seitenbereiche zur Verfügung.
- Prüfkriterium 2.4.2 Seite mit Titel:
- Alle Seiten tragen den gleichen Titel "Startseite FPI".
- Prüfkriterium 2.4.4 Linkzweck:
- Im Menü für den Nutzerlogin sind leere Links für FPI Login und FPI Registrierung hinterlegt.
- Prüfkriterium 2.4.5 Verschiedene Möglichkeiten:
- Die Inhalte können nur über das Menü angesteuert werden. Es gibt keinen alternativen Weg, wie beispielsweise ein Suchschlitz, um die Seiten aufzurufen.
- Prüfkriterium 2.4.7 Fokus sichtbar:
- Im Menü für den Nutzerlogin ist der Tastaturfokus nicht sichtbar.
Betrifft Verständlichkeit:
- Prüfkriterium 3.2.2 Bei Eingabe:
- Bei externen Links im Hauptmenü wird an den Screenreader kein Hinweis gegeben, dass sich ein neues Browserfenster öffnet. Dies betrifft "Barriere melden", "Datenschutz" und "Impressum".
- Prüfkriterium 3.3.1 Fehlerkennzeichnung:
- Bei Formularen erfolgt bei fehlerhafter Eingabe keine passende Rückmeldung an den Screenreader.
- Prüfkriterium 3.3.2 Beschriftungen (Labels):
- Im Registrierungsformular sind die Formularfelder nicht mit den Formularbeschriftungen verknüpft und die Information über Pflichtfelder ist für Screenreadernutzende nicht zugänglich.
Betrifft Robustheit:
- Prüfkriterium 4.1.2 Name, Rolle, Wert:
- Im Menü für den Nutzerlogin sind leere Links ohne eingetragenen Linkzweck und ohne eine versteckte Beschriftung für FPI Login und FPI Registrierung hinterlegt, wodurch Screenreadernutzende keine entsprechenden Informationen erhalten.
- Im Menü für den Nutzerlogin wird Screenreadernutzenden die Listenstruktur des Menüs nicht korrekt vermittelt, weil es programmatisch (ARIA Role) als Menü gekennzeichnet ist.
- Das Hinweisfenster auf der Startseite (vor Login), beinhaltet ein Icon ohne maschinenlesbaren Namen zum Schließen des Fensters, weshalb beim Ansteuern mittels Tastatur von einem Screenreader nur "Link" vorgelesen wird.
- Im Registrierungsformular sind die Formularfelder nicht mit den Formularbeschriftungen verknüpft. Das Feld hat so keinen zugeordneten Namen und Screenreadernutzende bekommen den Eingabezweck nicht vorgelesen.
- Prüfkriterium 4.1.3 Statusmeldungen:
- Im Registrierungsformular werden Fehlermeldungen nach dem Absenden nicht programmatisch an Screenreader vermittelt.
Weitere Prüfkriterien nach BITV 2.0:
Die nach § 4 BITV 2.0 geforderten Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache werden zentral auf dem Hauptportal der Bundesanstalt für Wasserbau unter www.baw.de bereitgestellt und gelten inhaltlich auch für diese Fachanwendung.
Feedback und Kontakt
Die oben genannten Barrieren sind uns bekannt. Diese Fachanwendung wurde im Jahr 2017 auf Basis damaliger technischer Frameworks entwickelt und wird aktuell nicht mehr aktiv weiterentwickelt. Die Anwendung richtet sich an einen eng begrenzten Nutzerkreis, die das System nur gelegentlich nutzen. Eine nachträgliche, tiefgreifende Behebung der Barrieren würde einen kompletten technischen Neuaufbau der Anwendung erfordern. Dies stellt aufgrund einer begrenzten Reichweite und der fehlenden Entwicklungsressourcen aktuell eine unverhältnismäßige Belastung nach § 12a Absatz 6 BGG dar. Sollten Sie aufgrund der bestehenden Barrieren Einschränkungen bei der Nutzung der Fachanwendung haben, kontaktieren Sie uns bitte. Wir stellen Ihnen die Informationen gerne auf einem alternativen Weg zur Verfügung.
Sind Ihnen weitere Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Seiten aufgefallen?
Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene
Feedback-Formular.
Bundesanstalt für Wasserbau
Abteilung Zentraler Service
Bereich Öffentlichkeitsarbeit
Kußmaulstraße 17
76187 Karlsruhe
Durchsetzungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle
gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de