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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Bundesanstalt für Wasserbau ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Fachanwendung Fachliste Prüfingenieure.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Erklärung wurde am 18.08.2026 erstellt.

Die Einschätzung der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV 2.0 sowie der EN 301 549 und WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA, beruht auf einer durchgeführten Selbsteinschätzung der Bundesanstalt für Wasserbau.

Für die Testung der Webanwendung wurden fünf repräsentative Seiten ausgewählt. Zur Prüfung wurden automatisierte Prüfwerkzeuge (axe DevTools und WAVE) eingesetzt und manuelle Tests (Tastaturbedienbarkeit, Farbkontrastprüfungen), auch unter Verwendung des Screenreaders NVDA, durchgeführt. Prüfkriterien, die aufgrund der Art der Anwendung nicht relevant sind, wurden bei der Prüfung ordnungsgemäß als "nicht anwendbar" berücksichtigt.

Aufgrund der Überprüfung ist die Webanwendung mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Richtlinien wurden nicht eingehalten:

Betrifft Wahrnehmbarkeit:

Betrifft Bedienbarkeit:

Betrifft Verständlichkeit:

Betrifft Robustheit:

Weitere Prüfkriterien nach BITV 2.0:

Die nach § 4 BITV 2.0 geforderten Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache werden zentral auf dem Hauptportal der Bundesanstalt für Wasserbau unter www.baw.de bereitgestellt und gelten inhaltlich auch für diese Fachanwendung.

Feedback und Kontakt

Die oben genannten Barrieren sind uns bekannt. Diese Fachanwendung wurde im Jahr 2017 auf Basis damaliger technischer Frameworks entwickelt und wird aktuell nicht mehr aktiv weiterentwickelt. Die Anwendung richtet sich an einen eng begrenzten Nutzerkreis, die das System nur gelegentlich nutzen. Eine nachträgliche, tiefgreifende Behebung der Barrieren würde einen kompletten technischen Neuaufbau der Anwendung erfordern. Dies stellt aufgrund einer begrenzten Reichweite und der fehlenden Entwicklungsressourcen aktuell eine unverhältnismäßige Belastung nach § 12a Absatz 6 BGG dar. Sollten Sie aufgrund der bestehenden Barrieren Einschränkungen bei der Nutzung der Fachanwendung haben, kontaktieren Sie uns bitte. Wir stellen Ihnen die Informationen gerne auf einem alternativen Weg zur Verfügung.

Sind Ihnen weitere Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Seiten aufgefallen?
Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular.

Bundesanstalt für Wasserbau
Abteilung Zentraler Service
Bereich Öffentlichkeitsarbeit
Kußmaulstraße 17
76187 Karlsruhe

Durchsetzungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de