Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Bundesanstalt für Wasserbau ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Wir haben die Barrierefreiheit unserer Websites auf Grundlage der BITV 2.0 vom 21. Mai 2019 getestet. Der Test bezieht die Anforderungen der WCAG 2.1 in der Fassung vom 05. Juni 2018 mit ein.
Für die Testung der Websites wurde eine repräsentative Anzahl an Seiten ausgewählt. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf den Systemen WAVE (web accessibility evaluation tool), Google Lighthouse und Axe DevTools als Google Chrome Extensions. Zudem wurden manuelle Tests durchgeführt, um die Einhaltung der weiteren 38 Richtlinien nach dem BITV-Standard zu prüfen. Zur Anwendung kam hierbei der NVDA-Screenreader.
Diese Erklärung wurde am 15.05.2026 erstellt.
Das Internetportal ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der EN 301 549 (WCAG 2.1 AA) vereinbar:
1.3.1 Info und Beziehungen
Betrifft Webseite E-Medien/E-Journals: die Checkboxen für die Fachgebiete befinden sich nicht in einer Gruppe.
Betrifft Webseite Wasserstraßeninfrastruktur/Fachliste Prüfingenieure: Die Gruppe der Eingabefelder für PLZ und Suchbegriff hat keinen Titel/Legende. Die Tabellen in der Trefferliste werden nicht als solche erkannt und sind daher bei Verwendung eines Screenreaders nicht entsprechend ansteuerbar.
Es gibt immer jeweils zwei Überschriften die als erste Ebene gekennzeichnet sind. Es handelt sich jeweils um den Haupttitel eines Seitenbereichs in der Region Inhalte.
2.4.3 Fokus-Reihenfolge
Betrifft Webseite Wasserstraßeninfrastruktur/Fachliste Prüfingenieure: Nach dem Auslösen einer Suche wird die Trefferliste unterhalb des Formulars angezeigt. Nutzende gelangen über den Fokus auf den Skip-Link direkt in den Inhaltsbereich, müssen aber erst wieder das Formular durchlaufen um in der Trefferliste zu landen.
Betrifft Startseite und Seite Fachportale: bei Bild-Text-Teasern im Inhaltsbereich erhält jeder Teaser zwei Links zur selben Seite, einmal auf dem Bild und einmal im Text.
2.4.4 Linkzweck
Betrifft Trefferliste der Suche: Wenn ein Treffer aus einer Volltextsuche eines PDF-Dokuments stammt, wird unterhalb des Treffertitels und Textes ein Link zum PDF-Dokument angezeigt. Dieser Link hat den generischen Namen "PDF-Dokument". Er bezieht sich inhaltlich immer jeweils auf den darüber genannten Treffertitel und -text. Die PDF-Dokumente haben oft keinen aussagekräftigten Namen, den man in der Trefferliste anzeigen könnte, weshalb dieser Weg der Umsetzung gewählt wurde.
3.2.2 Bei Eingabe
Betrifft alle Seiten mit externen Links und Links zu PDF-Dokumenten: Für Screenreader-Nutzende fehlt ein Hinweis an den Screenreader, dass sich das Linkziel in einem neuen Browserfenster oder -tab öffnet. Gleiches gilt für Links, die ein PDF öffnen.
Wir arbeiten kontinuierlich an der Optimierung der Barrierefreiheit und beheben identifizierte Mängel im Rahmen regelmäßiger technischer Updates.
4.1.2 Name, Rolle und Wert sind identifizierbar
In der Navigation in Unterseiten, die sich in der rechten Seitenleiste befindet, sind Unterpunkte nicht ausklappbar. Eine Behebung erfolgt bei einem Relaunch mit Neukonzeption der Navigationsführung.
Drei Zusatzkriterien der EN 301 549 wurden aufgrund von Ressourcenmangel nicht erfüllt. Wir berufen uns hier auf Artikel 5 der EU-Richtlinie 2102 bzw. § 12a Abs. 6 BGG: „unverhältnismäßigen Belastung“:
EN 301 551 Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden
EN 301 552 Erläuterungen in Gebärdensprache vorhanden
EN 301 554 PAC3 Test ergibt PDF/UA-konform
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Seiten aufgefallen?
Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular der BAW.
Bundesanstalt für Wasserbau
Abteilung Zentraler Service
Bereich Öffentlichkeitsarbeit
Kußmaulstraße 17
76187 Karlsruhe
Durchsetzungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de