Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Bundesanstalt für Wasserbau ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Internetportal des Infozentrums Wasserbau.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Erklärung wurde am 20.05.2026 erstellt. Die Einschätzung der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV 2.0 sowie der EN 301 549 und WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA, beruht auf einer durchgeführten Selbsteinschätzung der Bundesanstalt für Wasserbau sowie einer Prüfung durch das BFIT im August 2025, unter Berücksichtigung der bereits behobenen Kriterien.
Für die Testung des Internetportals wurde eine repräsentative Anzahl an Seiten ausgewählt. Zur Prüfung wurden automatisierte Prüfwerkzeuge (axe DevTools und WAVE) eingesetzt und manuelle Tests (Tastaturbedienbarkeit, Farbkontrastprüfungen), auch unter Verwendung des Screenreaders NVDA, durchgeführt. Prüfkriterien, die aufgrund der Art der Anwendung nicht relevant sind, wurden bei der Prüfung ordnungsgemäß als "nicht anwendbar" berücksichtigt.
Die abschließende Prüfung hat ergeben, dass das IZW-Portal izw.baw.de den Anforderungen der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung 2.0 sowie den zugrundeliegenden europäischen Normen teilweise entspricht. Es bestehen folgende wenige Ausnahmen von den festgelegten Kriterien:
1.3.1 Info und Beziehungen
Betrifft Webseite E-Medien/E-Journals: die Checkboxen für die Fachgebiete befinden sich nicht in einer Gruppe.
Betrifft Webseite Wasserstraßeninfrastruktur/Fachliste Prüfingenieure: Die Gruppe der Eingabefelder für PLZ und Suchbegriff hat keinen Titel/Legende. Die Tabellen in der Trefferliste werden nicht als solche erkannt und sind daher bei Verwendung eines Screenreaders nicht entsprechend ansteuerbar.
Es gibt immer jeweils zwei Überschriften die als erste Ebene gekennzeichnet sind. Es handelt sich jeweils um den Haupttitel eines Seitenbereichs in der Region Inhalte.
2.4.3 Fokus-Reihenfolge
Betrifft Webseite Wasserstraßeninfrastruktur/Fachliste Prüfingenieure: Nach dem Auslösen einer Suche wird die Trefferliste unterhalb des Formulars angezeigt. Nutzende gelangen über den Fokus auf den Skip-Link direkt in den Inhaltsbereich, müssen aber erst wieder das Formular durchlaufen um in der Trefferliste zu landen.
2.4.4 Linkzweck
Betrifft Trefferliste der Suche: Wenn ein Treffer aus einer Volltextsuche eines PDF-Dokuments stammt, wird unterhalb des Treffertitels und Textes ein Link zum PDF-Dokument angezeigt. Dieser Link hat den generischen Namen "PDF-Dokument". Er bezieht sich inhaltlich immer jeweils auf den darüber genannten Treffertitel und -text. Die PDF-Dokumente haben oft keinen aussagekräftigten Namen, den man in der Trefferliste anzeigen könnte, weshalb dieser Weg der Umsetzung gewählt wurde.
Bei Verlinkungen zu PDF-Dokumenten ist das Format der verknüpften Dokumente an den Linkbeschriftungen nicht erkennbar.
3.2.2 Bei Eingabe
Betrifft alle Seiten mit externen Links und Links zu PDF-Dokumenten: Für Screenreader-Nutzende fehlt ein Hinweis an den Screenreader, dass sich das Linkziel in einem neuen Browserfenster oder -tab öffnet. Gleiches gilt für Links, die ein PDF öffnen.
4.1.2 Name, Rolle und Wert sind identifizierbar
In der Inhaltsnavigation (in der rechten Seitenleiste) werden die einzelnen Elemente, vom Screenreader zwar als Links ausgegeben, es gibt aber keinen Hinweis darauf, dass hier weitere Unterpunkte vorhanden sind.
Wir arbeiten kontinuierlich an der Optimierung der Barrierefreiheit und beheben identifizierte Mängel im Rahmen regelmäßiger technischer Updates.
Die nach § 4 BITV 2.0 geforderten Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache sowie Informationen zur Barrierefreiheit von bereitgestellten PDF-Dokumenten werden zentral auf dem Hauptportal der Bundesanstalt für Wasserbau unter www.baw.de bereitgestellt und gelten inhaltlich auch für diese Fachanwendung.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen weitere Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Seiten aufgefallen?
Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular der BAW.
Bundesanstalt für Wasserbau
Abteilung Zentraler Service
Bereich Öffentlichkeitsarbeit
Kußmaulstraße 17
76187 Karlsruhe
Durchsetzungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de