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Ökologische Durchgängigkeit

Mit der Neufassung des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) vom 1. März 2010 hat sich der Bund dazu verpflichtet, die ökologische Durchgängigkeit an den Stauanlagen der Bundeswasserstraßen zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Maßgeblich für die Umsetzung sind die Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), die einen guten ökologischen Zustand von Fließgewässern fordert. Dieses Ziel beinhaltet u. a., dass die Anzahl der in den Flüssen wandernden Fische und deren Artenreichtum einem natürlichen Zustand entsprechen sollen.

Derzeit ist an vielen Bundeswasserstraßen die ökologische Durchgängigkeit nicht gegeben. Daher ist es erforderlich, flächendeckend funktionsfähige Fischauf- und Fischabstiegsanlagen herzustellen. Die BAW wird gemeinsam mit der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) beratend in diesbezügliche Planungen für Stauanlagen an allen Bundeswasserstraßen einbezogen, um die Einhaltung und Anwendung der biologischen und baulichen Erfordernisse nach dem neuesten Stand der Technik zu gewährleisten.

In der BAW wird diese Aufgabe vom Referat W1 wahrgenommen. Sie beinhaltet u. a. die Erarbeitung von Stellungnahmen zu diversen Planungsvorhaben von Fischwanderhilfen sowie Beratung und Hilfestellung für die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) von der Vorplanung bis zur Realisierung und der anschließend erforderlichen Funktionskontrolle. Die einzelnen Arbeitsschritte erfolgen jeweils in Abstimmung und Kooperation mit der BfG.

Informieren Sie sich über die Projekte und Literaturstudien im BAWiki.

Eine Projektgruppe aus WSV, BAW und BfG erarbeitet ein Handbuch Ökologische Durchgängigkeit, das die bisher für die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung gültige "Arbeitshilfe Fischaufstiegsanlagen (AH FAA 2.0)" ersetzen soll. In das Handbuch Ökologische Durchgängigkeit sollen optimierte Planungsabläufe, neuere Erkenntnisse aus Forschung und Wissenschaft und Standards für die ökologische Durchgängigkeit an Bundeswasserstraßen aufgenommen werden. Der aktuelle Stand der Arbeiten findet sich im Bereich WSV > Umwelt > Durchgängigkeit.

Ansprechpartner für die Ökologische Durchgängigkeit:

Bundesanstalt für Wasserbau:
Referat W1 - Wasserstraße und Umwelt
durchgaengigkeit@baw.de

Bundesanstalt für Gewässerkunde:
Referat U4 - Projektgruppe Ökologische Durchgängigkeit
durchgaengigkeit@bafg.de