Erklärung zur Barrierefreiheit - Planungsnavigator
Die Bundesanstalt für Wasserbau ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Bei dem Planungsnavigator handelt es sich um einen Prototyp, entstanden im Rahmen eines Forschungs- und Entwicklungs-Projektes, mit dem Ziel, den Bedarf und die Anforderungen an eine Anwendung zur Unterstützung von Planungsprozessen zu evaluieren. Inhaltlich wird mit dem Prototyp ein übersichtlicher Anwenderkreis adressiert. In diesem Stadium der Entwicklung wurde der Einhaltung der Kriterien der Barrierefreiheit aus Effizienzgründen eine untergeordnete Rolle zugewiesen. Im Falle einer Weiterentwicklung aufgrund positiver Resonanz auf den Prototyp werden die genannten Barrieren beseitigt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Wir haben die Barrierefreiheit des Planungsnavigators auf Grundlage der BITV 2.0 vom 21. Mai 2019 getestet. Der Test bezieht die Anforderungen der WCAG 2.1 in der Fassung vom 05. Juni 2018 mit ein.
Für die Testung der Websites wurde eine repräsentative Anzahl an Seiten ausgewählt. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im September 2024 durchgeführten Selbstbewertung. Die für die Prüfung ausgewählten Seiten wurden teilweise als BITV-konform bewertet.
Diese Erklärung wurde am 04.09.2024 erstellt.
Aufgrund der Überprüfung ist der Planungsnavigator mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Richtlinien wurden nicht vollständig eingehalten:
Betrifft Textalternativen:
1.1.1 Nicht-Text-Inhalt: Grafiken und Bilder haben keine Alternativtexte.
Betrifft Unterscheidbarkeit:
1.4.1 Benutzung von Farbe: Für Links zu Dokumenten und Tools wurde ausschließlich Farbe als Kennzeichnung verwendet.
Betrifft Tastaturbedienbarkeit:
2.1.1 Tastaturfähig: Das Hauptmenü besteht aus Event-Handlern und ist mit der Tastatur nicht ansteuerbar. Die Lesezeichen-Funktion ist mit der Tastatur nicht ansteuerbar.
Betrifft Navigierbarkeit:
2.4.1 Blöcke: Für Blöcke (Header, Breadcrump, Main, Footer, Aspekte) wurden keine Landmark Roles verwendet, sie sind mit Tastaturkürzeln nicht überspringbar. Es wurden keine Skip-Navigation-Links implementiert, die eine schnelle Navigation zum Inhaltsbereich und optional anderen Seitenbereichen ermöglichen.
2.4.4 Linkzweck: Linkszwecke nicht immer eindeutig. Redundante Links bei Verlinkungen zu gleichen Dokumenten (betrifft DWA-Merkblatt).
2.4.6 Überschriften und Beschriftungen (Labels): Überschriften wurden nicht als solche gekennzeichnet.
2.4.7 Fokus sichtbar: Kein Fokus-Highlight bei Bedienung mit der Tastatur vorgesehen.
Betrifft Lesbarkeit:
3.2.2 Vorhersehbarkeit bei Eingabe: Links zu Dokumenten, externen Seiten und Mailto-Link: entsprechende Hinweise (ARIA-Labels) fehlen. Pfeile zum Ausklappen der Aspekte fehlt ARIA-Label und Angabe des Zustands (erweitert/reduziert). Schalter "Zurücksetzen" für die Versionierungsfunktion fehlt ARIA-Label. Auswahl Datum aus Kalenderfunktion fehlt Rückmeldung.
PDF-Downloads
Über den Planungsnavigator werden zahlreiche Dokumente verlinkt, die jedoch über andere Portale – in der Regel über das IZW-Portal – bereitgestellt werden. Entsprechend ist hier die Barrierefreiheitserklärung der anderen Portale zu beachten.
Dokumente, die über den Planungsnavigator bereitgestellt werden, sind Formatvorlagen für Erläuterungsberichte (Word) und eine Benutzerhilfe (PDF). Die Benutzerhilfe ist barrierefrei. Die Word-Datei wurde so formatiert, dass die Erzeugung eines barrierefreien PDF-Dokuments, eine entsprechende Befüllung durch Bearbeitende vorausgesetzt – reibungslos möglich ist.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Seiten aufgefallen?
Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular der BAW.
Bundesanstalt für Wasserbau
Abteilung Zentraler Service
Bereich Öffentlichkeitsarbeit
Kußmaulstraße 17
76187 Karlsruhe
Durchsetzungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de