Maschinen & Anlagen
Kontakt für Rückfragen: ref-ws12@bmdv.bund.de
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Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) ist gemäß § 48 WaStrG (Bundeswasserstraßengesetz) dafür verantwortlich, dass die bundeseigenen Schifffahrtsanlagen und Schifffahrtszeichen sowie die bundeseigenen wasserbaulichen Anlagen allen Anforderungen der Sicherheit und Ordnung genügen. Dies beinhaltet die Gewährleistung der technischen Sicherheit der Anlagen und die Abwehr von Gefahren, die von diesen ausgehen können.
Um diesen Anforderungen zu genügen, ist beim Aus- und Neubau dieser Anlagen der Stand der Technik zu beachten. Für die Maschinensicherheit finden sich die Anforderungen in der Maschinenrichtlinie und die sie konkretisierenden EU-Normen.
Für die Anwendung der Regelungen zur Maschinensicherheit, insbesondere bei der Durchführung einer Risikobeurteilung, ist für den Geschäftsbereich der WSV der „Leitfaden zur Maschinensicherheit an Anlagen der WSV“ eingeführt worden.
Im Leitfaden werden die Rechtsgrundlagen für die Maschinensicherheit abgeleitet und die Anwendung in der WSV beschrieben. Weitere Schwerpunkte des Leitfadens sind praktische Beispiele in der WSV und das Muster einer Risikobeurteilung. Darüber hinaus enthält der Leitfaden ergänzende Hinweise zur Bereitstellung und Benutzung von Maschinen.
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Musterleistungsbeschreibung und Anlagen
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Musterrisikobeurteilung/Schleuse
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