Verwaltungsvorschriften Betrieb & Unterhaltung
Kontakt für Rückfragen: ref-ws12@bmvi.bund.de
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Abteilungsleiter WS Klingen:
Nach dem § 48 des Bundeswasserstraßengesetz liegt die alleinige Verwaltungs- und Fachkompetenz für Bau, Betrieb und Unterhaltung der Anlagen an den Wasserstraßen beim Bund bzw. der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung.
Ausgangspunkt der Unterhaltung ist eine regelmäßige und qualifizierte Prüfung und Überwachung (Inspektion) der Verkehrswasserbauwerke. Nur die qualifizierte Inspektion gibt den Überblick über den Zustand der Bauwerke und versetzt die Objektverantwortlichen in die Lage, rechtzeitig die notwendigen Maßnahmen einzuleiten.
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Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ist gem. § 48 WaStrG dafür verantwortlich, dass die bundeseigenen Schifffahrtsanlagen und Schifffahrtszeichen sowie die bundeseigenen wasserbaulichen Anlagen allen Anforderungen der Sicherheit und Ordnung genügen.
Dämme dienen der Stützung des Wasserstandes in einem Kanal oder einem staugeregelten Fluss und sind wichtige Bestandteile der Bundeswasserstraßen.
Wesentliches Element für die Gewährleistung einer dauerhaften Standsicherheit der Dämme ist eine qualifizierte Damminspektion. Die Verwaltungsvorschrift VV-WSV 2301 "Damminspektion" regelt die Aufgaben und Verantwortlichkeiten aller Beteiligten.
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Allgemeines
Die VV-WSV 2301 wurde mit Stand 2015 überarbeitet und der GDWS mit Erlass vom 23.04.2015, WS 12/5257.15/9, bekannt gegeben. Um ein einheitliches Verwaltungshandeln bei der Anwendung der überarbeiteten VV-WSV 2301 (2015) zu gewährleisten, wurde eine AG einberufen, die diesen Prozess steuert und begleitet. Perspektivisch soll die Dokumentation der Damminspektion mit Hilfe eines neu zu erstellenden Moduls in WSVPruf vereinheitlicht werden. Hierzu sind eine Reihe von Vorarbeiten erforderlich.
Eine grundlegende Vorarbeit ist die systematische Erfassung der Dämme der WSV. Hierzu hat die AG eine Vorgehensweise erarbeitet und diese in einer Handlungshilfe für die WSÄ dokumentiert. Die strukturierte Erfassung erfolgt mit Hilfe von vorbereiteten Tabellen (Excel).
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Vorträge der Infoveranstaltung zur Fortschreibung und Umsetzung der VV-WSV 2301 Damminspektion, Ausgabe 2015
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Sven Riekenberg; GDWS (AG-Leitung)
Eefje Kräutlein, GDWS
Charlotte Laursen, BAW
Axel Sohny, WSA Minden
Jan Stubbe, ABz Nürnberg
Andreas Fliedner, ITZBund
Daniel Apel, ITZBund
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Das IZW hält nicht automatisch die neuesten Versionen der DIN-Normen vor.
Bitte prüfen Sie bei Beuth (www.beuth.de) die aktuellen Stände und im TR-W, welche Normen Anwendung finden sollen.-
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat mit Schreiben StB 17/7197.40/10-1972997 vom 12.06.2013 die Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 (RI-EBW-PRÜF) bekannt gegeben.