Verwaltungsvorschriften Betrieb & Unterhaltung
Kontakt für Rückfragen (außer VV-WSV 1103): ref-ws12@bmdv.bund.de
Rückfragen zur VV-WSV 1103 bitte an die zuständigen Dezernate, siehe Teil 0 der Vorschrift.
-
-
1103 Abkürzungen und Identnummernsysteme für Organisationseinheiten, technische Objekte und Bundeswasserstraßen, Längen der Binnenwasserstraßen des Bundes
-
Teil 1: Abkürzungen und Identnummernsysteme für Organisationseinheiten in der WSV einschl. Aufgabenbereiche mit zentralen Aufgaben 09/2024
-
Anlagen
-
-
Teil 3: Abkürzungen und Identnummernsystem für Bundeswasserstraßen, Bundeswasserstraßen-Bestandsnachweis 11/2013 (Stand: 12/2020)
-
Listen als XLSX-Download 08.12.2020
-
Anlagen
-
Anlagen als XLSX-Download
-
Vordrucke
-
Muster
-
Teil 4: Längen der Hauptschifffahrtswege der Binnenwasserstraßen des Bundes 11/2013 (Stand: 04/2021)
-
Listen
-
Anlagen
-
Anlage 5: Korrekturen beim Wechsel von Km-Angaben und Wasserstraßenklassen
-
-
Weiterführende Links
-
Erlasse und Verfügungen
-
Archiv
-
-
Änderungsverzeichnis
-
Archiv
-
-
Nach dem § 48 des Bundeswasserstraßengesetz liegt die alleinige Verwaltungs- und Fachkompetenz für Bau, Betrieb und Unterhaltung der Anlagen an den Wasserstraßen beim Bund bzw. der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung.
Ausgangspunkt der Unterhaltung ist eine regelmäßige und qualifizierte Prüfung und Überwachung (Inspektion) der Verkehrswasserbauwerke. Nur die qualifizierte Inspektion gibt den Überblick über den Zustand der Bauwerke und versetzt die Objektverantwortlichen in die Lage, rechtzeitig die notwendigen Maßnahmen einzuleiten.
-
Erlasse
-
Verfügungen
-
-
BAWMerkblätter
-
IT-Verfahren: WSV-Pruf
Informationen finden Sie im IT-Navigator unter folgendem Link:
IT-Verfahren: WSVPrufHinweis:
Diese Inhalte sind nur für Personal der WSV einsehbar. -
Schulungen und Webinare
Informationen finden Sie auf IZW-Campus unter folgendem Link:
IZW-Campus: BauwerksinspektionHinweis:
Diese Inhalte sind nur für Personal der WSV einsehbar. -
Zentrale BAWAussprachetage Bauwerksinspektion
Informationen finden Sie im IZW-Portal unter folgendem LInk:
IZW-Portal: BauwerksinspektionHinweis:
Diese Inhalte sind nur für Personal der WSV einsehbar. -
Archiv
-
-
Allgemeines:
Die VV-WSV 2101 wurde mit Stand 2019 überarbeitet und in der WSV mit Erlass vom 06.08.2019, WS 13/5257.15/4 als Zielversion 2022 bekannt gegeben, damit die notwendigen Vorleistungen seitens WSV und BAW geleistet werden können.
Eine entsprechend Vorlaufzeit ist einzuplanen, um die IT-Verfahren (WSVPruf, DVtU, WInD, etc.) und BAW-Merkblätter (MBI, MSV) anpassen zu können und das WSV-Personal zu schulen.Daher ist diese Zielversion 2022 der VV-WSV 2101 noch nicht öffentlich zugänglich.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: ref-ws12@bmvi.bund.de.-
Würdigung der Stellungnahmen
-
Niederschriften der Sitzungen der Koordinatoren für die Bauwerksprüfung und Brückenprüfung
-
BAWMerkblätter
-
-
-
Anlagen
-
Flussdiagramme
-
Archiv
-
Das IZW hält nicht automatisch die neuesten Versionen der DIN-Normen vor.
Bitte prüfen Sie bei DIN Media (www.dinmedia.de) die aktuellen Stände und im TR-W, welche Normen Anwendung finden sollen.-
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat mit Schreiben StB 17/7197.40/10-1972997 vom 12.06.2013 die Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 (RI-EBW-PRÜF) bekannt gegeben.