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Standardisierung von Objekten an Bundeswasserstraßen

Kontakt für Rückfragen: stk.dez-U21@wsv.bund.de und ref-ws12@bmdv.bund.de

Die Standardisierung soll nachhaltig dazu beitragen, den Verwaltungsaufwand für Entwicklung, Beschaffung und Unterhaltung zu minimieren, Planungsprozesse zu beschleunigen und die Qualität der Arbeitsergebnisse insgesamt zu verbessern. Mit Einführung der Standards ist zukünftig eine Abweichung nur noch in begründeten Einzelfällen möglich, wenn die Regelbauweisen, z. B. aufgrund des Standorts, technisch oder wirtschaftlich nicht sinnvoll umsetzbar sind.

Weitere Informationen zur Organisation der Standardisierungskommission (SK), den Prozessabläufen und den Expertengruppen siehe Geschäftsordnung der SK.

  • Allgemeine Informationen zur Standardisierungskommission (SK)
    • Standardisierung von Objekten an Bundeswasserstraßen - Standards für Objekte an Bundeswasserstraßen im Zuständigkeitsbereich der WSV
      • Grundsatzerlass WS 10/5212.4/1 vom 20.12.2016
        • Anlage 1: grundsätzliche Regelungen 20.12.2016
        • Anlage 2: Liste der Objekte, die standardisiert werden. Hinweis: aktualisierte Liste siehe unter "Geschäftsordnung der SK" 20.12.2016
    • Standardisierungskommission (SK) der WSV - Geschäftsordnung und Prozessabläufe der SK
      • Erlass WS 12/5257.15/6 vom 11.05.2018
      • Geschäftsordnung der SK 01.2021
        • Anlage 1: Standardisierungsprozess – Neuentwicklung/Fortschreibung von Standards 15.06.2020
        • Anlage 2: Standardisierungsprozess – Typenprüfung 15.06.2020
        • Anlage 3: Standardisierungsprozess – Anwendung der Standards; Qualitätssicherung 15.06.2020
        • Ergänzung: (aktualisierte) Liste der Objekte, die standardisiert werden 15.06.2020
  • Binnenschiffsschleusenanlagen

    Kontakt für Rückfragen: ExpAG01.gdws@wsv.bund.de

    • Standardisierung von Binnenschiffsschleusenanlagen bis zu 10 m Fallhöhe

      Der Standard „Binnenschiffsschleusenanlagen bis zu 10 m Fallhöhe“ wird z. Z. überarbeitet.
      Für Fragen oder Hinweise im Sinne einer kontinuierlichen Verbesserung, wenden Sie sich bitte über ExpAG01.gdws@wsv.bund.de direkt an die EG 1 „Binnenschiffsschleusenanlagen“ und CC an stk.dez-U21@wsv.bund.de. Weitere Informationen siehe Infobrief.

      • Infobrief 01.2024
      • Steckbriefe, Stand 2023 12.2023
      • Erlass WS 10/5212.4/1-2 vom 20.12.2016
        • Anlage 1: Liste der standardisierten Module für Binnenschiffsschleusenanlagen bis 10 m Fallhöhe 20.12.2016
        • Anlage 2: Liste der Bauwerks- und Anlagenzubehörteile für Typenprüfung 20.12.2016
        • Anlage 3: Steckbriefe 20.12.2016
    • Standardisierung von Binnenschiffsschleusenanlagen über 10 m bis 25 m Fallhöhe
    • Standardisierung von Binnenschiffsschleusenanlagen über 25 m Fallhöhe
  • Liegestellen und Vorhäfen
    • Verfügung vom 27.04.2022
      • Ausbildung von Schleusenvorhäfen und Liegestellen (außer Rhein und Donau) 2021/2023
    • Archiv
      • Ausbildung von Schleusenvorhäfen und Liegestellen (außer Rhein und Donau) 12.2021
  • Landstromversorgung für Binnenschiffe und Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge
    • Verfügung vom 22.09.2022
      • Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge und Hybridfahrzeuge 06.2022
      • Handlungshilfe elektrischer Landanschluss 27.06.2023
  • Große und kleine Wehranlagen und Hochwassersperrtoranlagen

    Kontakt für Rückfragen: ExpAG4a.gdws@wsv.bund.de

  • Fischaufstiegsanlagen
  • Automatisierung und Fernbedienung
  • Wasserfahrzeuge Binnen
    • Binnenschiffe der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung, Fortschreibung 2023
      • Verfügung vom 29.12.2023
      • Verfügung vom 22.09.2022
      • Verfügung vom 27.04.2022
    • Archiv
      • Binnenschiffe der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung 06.2022
  • Düker- und Durchlassanlagen
    • Verfügung vom 29.12.2023
      • Düker- und Durchlassanlagen für Gewässer sowie Ein- und Auslässe