Warum können sich planende Ingenieure nicht ebenfalls eintragen?
Bei den Prüfungen handelt es sich um Prüfungen im bauaufsichtlichen Kontext. Private Dritte, die zur bauaufsichtlichen Prüfung zugelassen sind, sind nach Nomenklatur der Musterbauordnung (MBO) sowie der entsprechenden Bauordnungen der Länder immer Prüfingenieure, die als beliehene Unternehmer bauaufsichtlich tätig werden. Für den Bereich des Erd- und Grundbaus gibt es diese Prüfingenieure nicht, daher wird hier auf den privaten Prüfsachverständigen zurückgegriffen.